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BVerwG: “Spendensanktion” gegen SPD bestätigt

am 03.08.2006 von http://www.recht-blog.com

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Sprungrevision der SPD gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen. Darin war deren Klage gegen einen Bescheid des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die Zahlung eines Betrages von 766 937,82 € und weiteren 1380,91 € abgewiesen worden.
Der Bescheid ist darauf gestützt, die SPD habe das Parteiengesetz dadurch verletzt, dass [...]

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BVerwG: Keine Hundesteuer für Diensthund der Bundespolizei

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Teilzeitverbeamtete Lehrer sind keine Beamte

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