Regulierung beim DSL-Ausbau
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BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2010, Az. 6 C 22.08 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat einer Klage der Deutschen Telekom AG (DT AG) gegen die im Hinblick auf den VDSL-Ausbau verfügte Regulierung des Marktes für Teilnehmeranschlüsse teilweise stattgegeben. Zum Festnetz der DT AG gehört das sog. Teilnehmeranschlussnetz, das herkömmlich aus Kupferdraht besteht und die bundesweit ca. 39 Millionen Endkundenanschlüsse über rund 300 000 Kabelverzweiger mit den etwa 8 000 Hauptverteilern verbindet. Die DT AG ist aufgrund ihrer markmächtigen Stellung verpflichtet, ihren Wettbewerbern Zugang zum Teilnehmeranschlussnetz zu gewähren; die Schnittstelle für den Zugang ist üblicherweise der Hauptverteiler.
Seit dem Jahr 2006 baut die DT AG ihr Anschlussnetz zur Erzielung besonders hoher Datenübertragungsraten nach dem VDSL-Standard aus. Dabei ist es aus technischen Gründen notwendig, die bisher in den Hauptverteilern installierte Übertragungstechnik näher an die Endkundenanschlüsse heranzuführen, also in den Kabelverzweigern unterzubringen; Hauptverteiler und Kabelverzweiger werden mit Glasfaserleitungen verbunden. Vor diesem Hintergrund verpflichtete die Bundesnetzagentur die Klägerin u.a., ihren Wettbewerbern Zugang zu den Kabelverzweigern sowie zu den Kabelkanälen zwischen Kabelverzweigern und Hauptverteilern bzw., soweit ausreichende Kabelkanäle im Einzelfall nicht zur Verfügung stehen, Zugang zu unbeschalteter Glasfaser zwischen Kabelverzweigern und Hauptverteilern zu gewähren. Die DT AG hielt die neu auferlegten Verpflichtungen in Anbetracht der von ihr im Zusammenhang mit dem VDSL-Ausbau eingegangenen Investitionsrisiken für unverhältnismäßig.
Die Klage der DT AG wurde vom Verwaltungsgericht Köln im Wesentlichen abgewiesen. Ihre Revision zum Bundesverwaltungsgericht hatte zum Teil Erfolg.
In Bezug auf den Zugang zu den Kabelverzweigern und den Kabelkanälen zwischen Kabelverzweigern und Hauptverteilern bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das von der Bundesnetzagentur verfolgte Regulierungskonzept. Durch die Möglichkeit, die Kabelverzweiger von den …
» Vollständiger ArtikelErschienen 2. Februar 2010 auf http://www.jur-blog.de.
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