GEZ im Büro
kanzlei.biz | 29. August 2011 — Eigener Leitsatz: Wird eine Privatwohnung auch für berufliche Zwecke genutzt, fällt für dort beruflich genutzte Internet-PCs ke…
BVerwG, Urteile vom 17.08.2011, Az. 6 C 15.10; Az. 6 C 45.10; Az. 6 C 20.11 17.08.2011 §§ 2; 5 RGebStV Das BVerwG hat laut Pressemitteilung Nr. 67/2011 entschieden, dass beruflich genutzte Zweitgeräte in einer gemischt privat/freiberuflich genutzten Wohnung nicht der Rundfunkgebührenpflicht unterfallen. Zitat: “Die Kläger nutzen jeweils einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie über einen internetfähigen PC. In den anderen ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden. …
Nach der einschlägigen Bestimmung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ist für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Vorschrift dahin ausgelegt, dass die Vorschrift auch dann anzuwenden ist, wenn das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät als Erstgerät auf demselben Grundstück zum Empfang bereitgehalten wird, dem auch der PC als Zweitgerät zuzuordnen ist, ohne dass es darauf ankommt, ob auch das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät in dem nicht ausschließlich privat, sondern auch beruflich genutzten Bereich des Grundstücks oder der Wohnung bereitgehalten wird. Zu dieser Bewertung ist das Bundesverwaltungsgericht maßgeblich unter Beachtung des Sinn und Zwecks der Regelung gelangt, die neuartige Rundfunkempfangsgeräte rundfunkgebührenrechtlich privilegieren will. Denn einerseits sind solche Geräte nicht selten tragbar (Laptops, internetfähige Mob…
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. August 2011 auf http://damm-legal.de.
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Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 18. August 2011 — Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über drei Klagen gegen Rundfunkgebührenbescheide entschieden. Die Kläger nutz…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 18. August 2011 — BVerwG Urteil vom 17.08.2011 6 C 15.10 6 C 45.10 6 C 20.11 Rundfunkgebühren für Internet-PC Das BVerwG hat entschieden, dass keine…
Rechtslupe | 18. August 2011 — Für Internet-PCs im Büro oder in der Kanzlei muss keine Rundfunkgebühr gezahlt werden, sofern diese bereits für ein Radio oder …
Dr. Graf | 27. Mai 2011 — Rechtsnorm: § 5 Abs. 3 RGebStV Mit Urteil vom 27.04.2011 (Az. 7 BV 10.443) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschie…
Selzers Law | 19. Oktober 2008 — Mittlerweile gibt es zwei Entscheidungen von Verwaltungsgerichten zur Frage einer GEZ-Gebühr für internettaugliche PCs. Während…
Rechtslupe | 17. Januar 2011 — Neuartige Rundfunkempfangsgeräte (etwa PCs mit Internetzuang) im nicht ausschließlich privaten Bereich sind nach § 5 Abs. 3 Sat…
multimediarechtler | 25. Mai 2011 — BayVGH, Urteil vom 27.04.2011, Az.: 7 BV 10.443 Freiberufler klagt erfolgreich: Keine doppelten GEZ-Gebühren bei gewerblich genu…
RA J. Melchior, Wismar | 18. Juli 2008 — Redmark berichtet: Eine Schlappe vor Gericht musste jetzt die Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) in einer A…
Kanzlei Dr. Schenk | 19. August 2011 — Das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat am 17.08.2011 (Az. 6 C 15.10, 45.10 und 20.11) über drei Klagen entschieden, in…