BVerwG: Magdeburger Apotheker darf Versandhandelserlaubnis behalten
Auch sind Teil des Marktes, mit ihnen
wird gehandelt und sie sind vom Wettbewerbssystem nicht ausgeschlossen. Apothekenpflichtige Arzneimittel werden mittlerweile nicht
mehr nur in den Apotheken persönlich verkauft, sondern auch per Versandhandel an den Käufer übermittelt. Im vorliegenden Fall wollte
ein Apotheker einem anderen dieses Recht auf beziehungsweise dessen Erlaubnis, diese Medikamente zu versenden, streitig machen.
Verstoß gegen das Apothekengesetz?
Der eine Apotheker betreibt zwei Apotheken. Dabei ist eine davon eine Filialapotheke. Zudem besitzt er eine Versandhandelserlaubnis
für apothekenpflichtige Medikamente für den Raum der Filialapotheke. Ein anderer Apotheker klagte dagegen und war vor einem
Oberverwaltungsgericht damit erfolgreich. Dieses beschloss, dass das Apothekengesetz verletzt sei, wenn der Apotheker diese Erlaubnis
besitzt.
Versandhandelserlaubnis bei unzumutbaren Wettbewerbsvorteilen anfechtbar
Das entschied, dass die Beurteilung der Vorinstanz in gewisser Weise
abgeändert werden müsse und im konkreten Fall unzulässig sei. Liegen unzumutbare Wettbewerbsvorteile zu Lasten eines Apothekers vor,
weil ein per …
» Vollständiger
Artikel