BVerwG: Zur Berücksichtigung von Zinseinkünften Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler bei Wohngeldhöhe

© Liz Collet

In einem Revisionsverfahren der Stadt Osnabrück vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es um die vom Kläger beanspruchte und in den Vorinstanzen erfolgreich geltend gemachte Gewährung von Wohngeld ohne Berücksichtigung von Zinseinkünften aus einem Bankguthaben, das aus ihm zugeflossenem Schmerzensgeld besteht. Er hatte wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers Schmerzensgeld in Höhe von etwa 107 000 € erhalten. Seinen Antrag auf Wohngeld lehnte die Beklagte unter Hinweis auf diesen Betrag ab. Nachdem das Verwaltungsgericht seiner Klage stattgegeben und hinsichtlich der Höhe des Wohngelds die Zinseinkünfte aus dem angelegten Schmerzensgeld mindernd berücksichtigt und sich das Oberverwaltungsgericht sich dem angeschlossen hatte, wird in dem von der Stadt Osnabrück geführtem Revisionsverfahren zu klären sein, ob diese Auffassung mit Bundesre…

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Themen: Wohngeld , Schmerzensgeld , Verwaltungsgericht , Prozesse , Ovg , Behandlungsfehler , Bundesverwaltungsgericht , Law Art , Collet , Terminhinweise , Lawun[d]arts , 9.2.2012 , ärztlicher , Bverwg 5 C 10.11 , Http://de.fotolia.com/id/13749677 , Justizia , Ovg Lüneburg 4 LC 151/09 , Stadt Osnabrück , VG Osnabrück 4 A 29/09 , Zinseinkünfte

Erschienen 3. Februar 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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