BVerwG: Beamter bei der Telekom muss sich nicht bei Subunternehmen bewerben
BVerwG, Urteil vom 18.09.2008, 2 C 126.07 - Der Übergang der Deutschen AG zu einem Privatunternehmen darf nicht auf dem Rücken der dort beschäftigten Beamten ausgetragen
werden. Insb. ist eine beschäftigter Beamter nicht verpflichtet, sich bei Subunternehmen der Telekom zu bewerben. Eine entsprechende
Maßregelung ist aus der Personalakte zu streichen, da sie rechtswidrig ist.
BVerwG: Keine Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs durch Verpflichtung des Beamten zur Bewerbung
Ein bei der Deutschen Telekom AG eingesetzter Beamter, der amtsangemessen beschäftigt werden will, ist nicht verpflichtet, sich auf
Stellen bei der Telekom oder ihren Tochterunternehmen zu bewerben. Kommt er einer entsprechenden Weisung nicht nach, darf er deswegen
nicht gemaßregelt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Der Kläger wurde im Dezember 2003 im Zuge personeller Umstrukturierungen von seinen bisherigen Aufgaben entbunden und zu der
Personalservice-Agentur Vivento der Telekom versetzt. Dort wurde ihm - wie allen zu Vivento versetzten Beamten - kein neuer
Aufgabenbereich übertragen. Die Telekom forderte ihn auf, an Bewerbungsverfahren um freie Stellen teilzunehmen, deren Ausgang
ungewiss war. Die Telekom wurde rechtskräftig verurteilt, den Kläger amtsangemessen zu beschäftigen. Gleichwohl sprach sie wegen
seiner Weigerung, sich zu bewerben, eine schriftliche Missbilligung aus und dro…
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