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BVerwG: Auflösung altrechtlicher Gemeinden in der DDR nicht rechtsstaatswidrig

am 15.06.2006 von http://www.recht-blog.com

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei ähnlich gelagerten Verfahren entschieden, dass der Grundbesitz der früheren altrechtlichen landwirtschaftlichen Gemeinschaften – sog. Realgemeinden bzw. Gemeinschaften von Separationsinteressenten – den Gemeinden und nicht der Treuhandverwaltung des Bundes zusteht.
Im Mittelpunkt der Rechtsstreitigkeiten steht die kurz nach Kriegsende in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR erfolgte Neuordnung [...]

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