BVerwG: Anforderungen an Spezialschulung für Personalratsmitglied
am 04.10.2006 von JuracityBlog
Wie das Bundesarbeitsgericht bei Betriebsratsschulungen nach § 37 Absatz 6 BetrVG unterscheidet auch das Bundesverwaltungsgericht beim Schulungsbedarf von Personalratsmitgliedern zwischen Grundschulungen und Spezialschulungen. Mit Beschluss vom 11.07.2006 Aktenzeichen 6 PB 8.06 hat der für Personalvertretungsrecht zuständige Senat des Bundesverwaltungsgerichts seine Rechtsprechung zu Spezialschulungen für Personalräte wie folgt klargestellt:
“Der Senat unterscheidet bei der Beurteilung des Schulungsbedarfs nach § 46 Abs. 6 BPersVG in ständiger Rechtsprechung zwischen Grundschulungen und Spezialschulungen. Einer Grundschulung bedarf das Personalratsmitglied, um seine Tätigkeit im Personalrat überhaupt sachgemäß ausüben zu können. Die Grundschulung ist die notwendige Kenntnisvermittlung für solche Personalratsmitglieder, die noch keine ausreichenden Kenntnisse des geltenden Personalvertretungsrechts besitzen (vgl. Beschluss vom 26. Februar 2003 BVerwG 6 P 9.02 BVerwGE 118, 1 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 31 S. 7). Die Teilnahme an einer Spezialschulung benötigt das Personalratsmitglied dagegen, um den besonderen Aufgaben, die ihm innerhalb der Personalvertretung zukommen, gerecht werden zu können (vgl. Beschluss vom 26. Februar 2003 BVerwG 6 P 10.02 Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 32 S. 10). Das Oberverwaltungsgericht hat mit dem Begriff der „besonderen Schulungen“ eine dritte Kategorie eingeführt, diese jedoch hinsichtlich der hier entscheidenden Frage der subjektiven Schulungsbedürftigkeit wie Spezialschulungen behandelt (BA S. 7). Dieses Umweges bedarf es nicht. Um eine Spezialschulung handelt es sich nicht nur bei einem fachlich sehr eng zugeschnittenen Themenkreis. Spezialschulungen liegen vielmehr auch dann vor, wenn in bestimmten für die Personalratstätigkeit relevanten Tätigkeitsfeldern Kenntnisse vermittelt werden, die über Grundzüge hinausgehen, insbesondere der Wissensvertiefung und erweiterung dienen (vgl. Beschluss vom 14. Juni 2006 BVerwG 6 …
BVerwG 6 PB 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch den Verwaltungsgerichtshof gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG haben keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge greift nicht durch, weil die Voraussetzun…
BVerwG 6 PB 13.05
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr.…
BVerwG 6 PB 12.05
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr.…
BVerwG 6 PB 13.05
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr.…
BVerwG 6 PB 12.05
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr.…
Benachteiligungsverbot: Freigestelltes Personalratsmitglied muss vor Beförderung nicht immer eine Erprobung machen
JuracityBlog / so das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 21.09.2006 unter dem Aktenzeichen 2 C 13/05. Nach Ansicht des BVerwG würde es gegen das Benachteiligungsverbot gemäss § 107 BPersVG verstossen, wenn man von freigestellten Personalrats…
Grundschulung für Personalratsmitglieder zum “Arbeitsrecht”: BVerwG schwenkt nur scheinbar auf BAG-Rechtsprechung ein
JuracityBlog / Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich (BVerwG vom 14.06.2006 Aktenzeichen 6 PB 13/05) seine Rechtsprechung zum Schulungsanspruch für Personalratsmitglieder (Grundschulung) an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Grundschulung…
TVÖD Schulung jetzt für jedes Personalratsmitglied
JuracityBlog / so entschied gestern das Oberverwaltungsgericht in Münster zur Rechtslage nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Die Entscheidung ist aber auf die Personalvertretungsgesetze der Länder übertragbar. Ob eine Schulung zum TV&…
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JuracityBlog / Der Personalrat kann nicht auf einen reinen Feststellungsantrag verwiesen werden, wie es die Vorinstanz noch getan hat, sondern kann durchaus einen Verpflichtungsantrag stellen, so das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 29.06.2004 Aktenzeichen 6…
Äpfel und Birnen - Personalrat muss kostengünstigere (aber kürzere) Schulung der Verwaltung besuchen
JuracityBlog / wenn es nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 14.11.2005 Aktenzeichen 8 Bf 241/05.PVL) ginge und es geht in der Hansestadt ja nach dessen Ansichten. Das OVG ist der Meinung, dass ein Personalrat bei seinem Schulungsbedarf an…
Grundschulung und Spezialschulung
JuracityBlog / Jedes neugewählte Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Grundschulungen im Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz / Gesundheitsschutz. Auch neugewählte Personalratsmitglieder haben Anspruch auf solche Grundschulungen im Pe…
Personalratsschulung zum TVÖD Grundschulung oder Spezialschulung?
JuracityBlog / darüber streiten sich in vielen Dienststellen Personalrat und Dienststellenleitung. Dabei ist die Frage eigentlich einfach zu beantworten. Nach der Rechtsprechung sind Schulungen zum jeweiligen Personalvertretungsgesetz als Grundschulungen, gena…
Personalratsschulung zum TVÖD: Einstweilige Verfügung wegen Freistellung für ein TVÖD Seminar
JuracityBlog / setzt voraus, dass ein wirksamer Entsendungsbeschluß des Personalrats vorliegt, entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgesicht mit Beschluß vom 18.1.2007 (Aktenzeichen 9 B 1/07). Der Anspruch auf Freistellung vom Dienst gem…
» § 38 BPersVG
Bundespersonalvertretungsgesetz § 38 BPersVG. Nichtamtliche Fassung. Geltung ab 01.04.1974. Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 G v. 14.8.2006 I 1897" /> <meta http-equiv="content-language" content…
» § 46 BPersVG
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