BVerwG: Keine Altersgrenze für Sachverständige

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass eine generelle Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unzulässig ist. Der 75-jährige Kläger war von der beklagten IHK zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Sachgebiete „EDV im Rechnungswesen und Datenschutz“ sowie „EDV in der Hotellerie“ bestellt worden. Bei Erreichen der in der Sachverständigenordnung der IHK vorgesehenen Höchstaltersgrenze von 68 Jahren wurde die Bestellung noch einmal bis zur Vollendung des 71. Lebensjahres verlängert. Eine weitere Verlängerung wurde abgelehnt. Die dagegen gerichtete Klage blieb sowohl vor VG und VGH als auch zunächst beim BVerwG erfolglos. Das Urteil des BVerwG wurde jedoch am 24.10.2011 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Das BVerwG hätte vorab dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorlegen müssen, ob die Gewährleistung eines geordneten Rechtsverkehrs ein legitimes Ziel zur Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung wegen Alters darstellt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun allerdings gleich selbst entschieden: Die generelle Altersgrenze stellt eine nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässige Benachteiligung wegen des Alters dar und ist deshalb unwirksam. Das mit der Satzungsregelung verfolgte Ziel, einen geordneten Rechtsverkehr sicherzustellen, ist kein legitimes Ziel nach § 10 AGG, das eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters rechtfertigen könnte. Dazu zählen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nur sozialpolitische Ziele insbesondere aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung. Das Lebensalter steht auch nicht im Sinne von § 8 Abs. 1 AGG in innerem Zusammenhang mit einer besonderen Anforderung an die Art der beruflichen Betätigung; denn die Tätigkeit als Sachvers…

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Öffentliches Recht , Gerichtsentscheidungen , Arbeitsmarkt , Bundesverwaltungsgericht

Erschienen 1. Februar 2012 auf http://de-lege-lata.blogspot.com.

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EUR-Lex - 32000L0078 - DE
BVerfG: BVerwG hätte die Frage zur Zulässigkeit einer Altersgrenze für öffentlich bestellte Sachverständige dem EuGH vorlegen müssen - Recht-Steuern-Wirtschaft - Verlag C.H.Beck

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Bundesverwaltungsgericht | Pressemitteilung