BVerwG: Zur Altersdiskriminierung bei IHK-bestelltem Sachverständigen

In einem Verfahren gegen die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern hinsichtlich der Altersgrenze für Sachverständige hat das Bundesverwaltungsgericht nach einem zwischenzeitlichen „Umweg“ über das Bundesverfassungsgericht nun erneut über den Antrag des heute 75jährigen Klägers zu entscheiden, der aufgrund einer einmaligen befristeten Verlängerung bis zur Vollendung seines 71. Lebensjahres im Jahre 2007 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Sachgebiete „Anwendung der EDV im Rechnungswesen und Datenschutz sowie EDV in der Hotellerie“ war.

Seinen Antrag auf Verlängerung der Bestellung um fünf, hilfsweise um vier Jahre lehnte die beklagte Industrie- und Handelskammer mit der Begründung ab, eine Bestellung erlösche nach ihrer Sachverständigenordnung, wenn der Sachverständige das 68. Lebensjahr vollendet habe; sie könne nur einmal verlängert werden, längstens bis zur Vollendung des 71. Lebensjahres.

Der Kläger macht u.a. unter Berufung auf die Richtlinie 2000/78/EG des Europäischen Rates vom 27. November 2000 (ABl L 303 S.16) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1997) geltend, die ihm entgegengehaltene Höchstaltersgrenze verstoße gegen das Verbot der Altersdiskriminierung.

Ebenso wie in den Vorinstanzen blieb der Kläger auch beim Bundesverwaltungsgericht nach Urteil vom 26. Januar 2011 – BVerwG 8 C 46.09 zunächst erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht vertrat im Urteil vor einem Jahr die Auffassung, die vorliegende unmittelbare Ungleichbehandlung wegen des Alters sei gemäß § 10 Satz 1 und 2 AGG gerechtfertigt. Denn der Gesetzgeber habe für die Gewährleistung eines geordneten Rechtsverkehrs durch die Institution öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger die jederzeit verlässliche Leistungsfähigkeit der Sachverständigen sicherstellen und zu diesem Zweck die Möglichkeit eröffnen wollen, durch die Festlegung einer Höchstaltersgrenze potenziell nicht mehr so leistungsfähige Sachverständige auszuschließen.

Dieses Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts ist zwischenzeitlich durch Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.10.2011 (Az: 1 BvR 1103/11) aufgehoben worden. Die Aufhebung und Zurückverweisung an das Bundesverwaltungsgericht ist vom Bundesverfassungsgericht wie folgt begründet worden: Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts dafür, dass keine Pflicht zu einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestehe, sei nicht tragfähig, so dass der Beschwerdeführer in seinem Grundrecht…

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Themen: Rechtsprechung , München , Eugh , Bundesverfassungsgericht , Altersdiskriminierung , Prozesse , Rechtsverkehr , Oberbayern , Europäisches Recht , Sachverständige , Altersgrenze , Leistungsfähigkeit , Bestellung , Terminhinweise , Industrie- Und Handelskammer , Verbot Der Altersdiskriminierung , C-447/09 , 01.02.2012 , 13.09.2011 , Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Vom 14. August 2006 , Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Vom 14. August 2006 (bgbl. I S. 1997) , Altersgrenze Für Sachverständige , Anspruch Auf Gesetzlichen Richter , Anwendung Der Edv IM Rechnungswesen Und Datenschutz Sowie Edv IN Der Hotellerie , Art. 101 Abs. 1 S 2 GG , Art. 6 Abs. 1 Egrl 78/2000 , § 10 Satz 1 Und 2 Agg , öffentlich Bestellter Und Vereidigter Sachverständiger , Bgbl. I S. 1997 , Bundesverfassungsgericht 1 Bvr 1103/11 , Bundesverwaltungsgericht Urteil Vom 26. Januar 2011 - Bverwg 8 C 46.09 , Bverwg 8 C 24.11 , Bverwg 8 C 46.09 , Eugh - 13.09.2011 - C-447/09 , Europäischer Gerichtshof (eugh) , Höchstaltersgrenze , Industrie- Und Handelskammer Für München Und Oberbayern , Kammerbeschluss , Kammerbeschluss Des Bundesverfassungsgerichts Vom 24.10.2011 (az: 1 Bvr 1103/11) , Potenzielle Leistungsfähigkeit , Potenzielle Leistungskraft , Revisionsurteil , Richtlinie 2000/78/eg , Richtlinie 2000/78/eg Des Europäischen Rates Vom 27. November 2000 (abl L 303 S.16) , Sachverständigenordnung , Verlässliche , Verlässliche Leistungsfähigkeit , VG München M 16 K , Vgh München 22 BV 08.1413
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 27. Januar 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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