BVerwG 9 B 9.05
am 25.10.2005 von Bundesverwaltungsgericht
Der als außerordentliche Beschwerde bezeichnete Rechtsbehelf ist unzulässig.1
Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind gemäß § 152 Abs. 1 VwGO vorbehaltlich der dort aufgeführten (hier nicht vorliegenden) …
BVerwG 3 B 43.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der als außerordentliche Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. März 2007 eingelegte Rechtsbehelf ist unzulässig.…
BVerwG 3 B 77.05
Bundesverwaltungsgericht / Die außerordentliche Beschwerde bleibt ohne Erfolg.1 1. Eine ordentliche Beschwerde wäre unstatthaft. Gemäß § 152 Abs. 1 VwGO können Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts nur in den Fällen des § 99 Abs. 2, des § 133 Abs. 1 VwGO und de…
BVerwG 8 B 9.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie ist gemäß § 152 Abs. 1 VwGO von Gesetzes wegen nicht statthaft.1 Als außerordentliche Beschwerde genügt sie nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit (BVerfGE 107, 395 ). Zwa…
BVerwG 10 B 31.05
Bundesverwaltungsgericht / Der von den Antragstellern ausdrücklich als außerordentliche Beschwerde eingelegte Rechtsbehelf ist unzulässig. Mit ihm wenden sich die Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 30. März 2005 (BVerwG 10 B 11.05), der seinerseits bereits d…
BVerwG 5 B 92.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Der als außerordentliche Beschwerde bezeichnete Rechtsbehelf gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, durch den unter Bezugnahme auf die Gründe eines Beschlusses vom 17. August 2005 Ablehnungsgesuche des Beschwerdeführers als unbeacht…
BVerwG 5 B 93.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Der als außerordentliche Beschwerde bezeichnete Rechtsbehelf gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, durch den Ablehnungsgesuche des Beschwerdeführers gegen Richter als unbeachtlich erkannt wurden und die Gehörsrüge des BeschwerdefÅ
BVerwG 6 B 54.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2a) Sie ist allerdings nicht schon deshalb unzulässig, weil das Verfahren wegen fehlender Zulassung der Berufung nicht zulässigerweise in die Revisionsinstanz gelangen konnte (dazu Beschlüsse vom 22. April…
BVerwG 1 B 161.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der behauptete Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) sind nicht in einer Weise dargetan, die den gesetzlichen Darlegu…
BVerwG 4 B 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.1 1. Die Verfahrensrügen sind unzulässig. Sie genügen nicht den sich aus § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ergebenden Begründungsanforderungen.2 a) Die Beschwerde rüg…
BVerwG 1 B 100.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unzulässig. Die behaupteten Verfahrensmängel sind nicht in einer Weise bezeichnet, die den gesetzlichen Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt. 2Die Beschwerde rü…
BVerwG 9 B 60.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, .…
BVerwG 1 B 179.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt den allein geltend gemachten Revisionszulassungsgrund der Divergenz nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend dar.1 Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Div…
