BVerwG 9 B 75.07 - Beschluss
am 16.04.2008 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde hat keinen Erfolg. Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache liegt nicht vor (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 …
BVerwG 9 B 5.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hält folgende Fragen für klärungsbedürftig: ...
BVerwG 10 B 43.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Keiner der von ihr als klärungsbedürftig bezeichneten Fragen kommt eine grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu.
BVerwG 10 B 51.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der von ihr als klärungsbedürftig bezeichneten Frage kommt keine grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO i.V.m. § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG zu.
BVerwG 4 BN 61.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 21. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwer
BVerwG 9 B 6.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).2 a) Die Beschwerde sieht als grundsätz
BVerwG 10 B 76.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Der Rechtssache kommt wegen keiner der von der Beschwerde aufgeworfenen Fragen die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).2 a) Die Beschwerde hält die Frage für klärungsbed
BVerwG 2 PKH 2.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einnach Wiedereinsetzung in die Fristen gemäß § 133 Abs. 2 und 3 VwGO durchzuführendesBeschwerdeverfahren kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 5 B 37.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf den Zulassungsgrund in § 132 Abs. 2 Nr. 1 Vw GO (Grundsatzbedeutung) gestützte Beschwerde ist jedenfalls nicht begründet.
BVerwG 8 B 9.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie ist gemäß § 152 Abs. 1 VwGO von Gesetzes wegen nicht statthaft.1 Als außerordentliche Beschwerde genügt sie nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit (BVerfGE 107, 395 ). Zwa
BVerwG 6 PB 5.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 95 Abs. 2 BraPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg.1 1. Die Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92
BVerwG 4 B 28.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützten Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision bleiben ohne Erfolg.
BVerwG 8 B 41.04
Bundesverwaltungsgericht / G r ü n d e : Die allein auf eine vermeintliche Grundsätzlichkeit der Sache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Sie wendet sich im Wesentlichen gegen die inhaltliche Richtigkeit der Auslegung irrevisiblen Landesrech
