BVerwG 9 B 52.07 - Beschluss
am 20.12.2007 von http://www.bverwg.deDie auf die Revisionszulassungsgründe des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) und der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. …
BVerwG 9 B 6.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 10 B 4.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und das Vorliegen eines Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 9 B 10.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 9 B 16.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Revisionszulassungsgründe der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 9 B 4.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 9 B 76.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Revisionszulassungsgründe der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 8 B 107.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde hat keinen Erfolg. Es liegt keiner der dafür geltend gemachten Gründe vor.
BVerwG 4 KSt 1008.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der nach §§ 165, 151 Satz 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg.
BVerwG 2 B 29.05
Bundesverwaltungsgericht / I. Dem Antrag des Ruhestandsbeamten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung einer Rechtsanwältin kann nicht entsprochen werden. Wie sich aus den nachstehenden Gründen ergibt, bietet seine beabsichtigte Rechtsverteidigung keine Aussi
BVerwG 8 PKH 2.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Den Beigeladenen kann die begehrte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).
BVerwG 8 PKH 7.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe war nicht zu entsprechen (§ 166 VwGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO), weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
BVerwG 8 B 97.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Beschwerde rügt, das Verwaltungsgericht habe in unzulässiger Weise durch Prozess- statt durch Sachurteil entschieden.
