BVerwG 9 B 48.07 - Beschluss
am 07.03.2008 von http://www.bverwg.deDie auf die Zulassungsgründe der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 …
BVerwG 9 B 76.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Revisionszulassungsgründe der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 9 B 6.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 9 B 4.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 9 B 19.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) gestützte Beschwerde kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 9 B 22.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) gestützte Beschwerde kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 3 B 124.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Klägerin wendet sich gegen die angeordnete Rückzahlung von Ausgleichsleistungen nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Zulassungsgründe des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO),
BVerwG 5 B 138.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger ist nach seinem glaubhaften Vorbringen gemäß § 60 VwGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
BVerwG 2 B 16.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision des Klägers ist gemäß § 127 Nr. 2 BRRG, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 9 A 28.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist es entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
BVerwG 5 B 93.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. Juni 2006 wird nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen.
BVerwG 2 B 34.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, soweit es um die Beihilfefähigkeit der ärztlichen Gebühren geht, die ...
BVerwG 10 B 4.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist zulässig und begründet.1 Die Beschwerde macht sinngemäß als Verfahrensfehler nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend, dass das Berufungsgericht die Berufung zu Unrecht mangels ausreichender Begründung als unzulässig verworfen
