BVerwG 9 B 44.08 - Beschluss
am 08.10.2008 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Die von ihr als Zulassungsgrund geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 …
BVerwG 9 B 43.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Die von ihr als Zulassungsgrund geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) kommt der Rechtssache nicht zu.
BVerwG 9 B 53.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Die von ihr als Zulassungsgrund geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) kommt der Rechtssache nicht zu.
BVerwG 9 B 39.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Die von ihr geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) kommt der Rechtssache nicht zu. Die Beschwerde will geklärt wissen, ...
BVerwG 9 B 27.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der Rechtssache kommt nicht die von ihr geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
BVerwG 8 B 42.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Der weiter geltend gemachte Zulassungsgrund des Verfahrensfehlers (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) wird in der Beschwerdebegründung ent
BVerwG 4 B 20.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr.
BVerwG 9 B 59.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Der Beschwerdevortrag rechtfertigt eine Zulassung der Revision nicht. Die Voraussetzungen einer Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen entscheidungserheblicher Abweichung ...
BVerwG 1 B 80.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil seine Beschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 ZPO).
BVerwG 4 BN 9.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 3 B 3.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 4 B 14.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 9 BN 3.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
