BVerwG 9 B 4.08 - Beschluss
am 04.06.2008 von http://www.bverwg.deDie auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. …
BVerwG 9 B 19.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) gestützte Beschwerde kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 9 B 22.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) gestützte Beschwerde kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 9 B 16.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Revisionszulassungsgründe der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 2 B 37.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 9 B 6.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 6 B 22.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (a) und der Divergenz (b) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 2a) Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1
BVerwG 1 C 1.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Das Revisionsverfahren, in dem über die ausländerrechtlichen Anordnungen des Bescheids vom 20. Juli 2004 zu befinden ist, wird im Hinblick auf das Verfahren BVerwG 5 C 32.07 gemäß § 94 VwGO ausgesetzt.
BVerwG 2 B 63.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
BVerwG 2 B 83.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
BVerwG 5 B 132.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat keinen Erfolg.
BVerwG 10 B 31.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, die mehrere Revisionszulassungsgründe geltend macht, kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 5 B 81.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die für die Zulassung der Revision geltend gemachten Gründe liegen nicht vor.
