BVerwG 9 B 31.08 - Beschluss
am 19.09.2008 von http://www.bverwg.deDie auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 1 Nr. 1 …
BVerwG 9 B 6.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 9 B 10.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 9 B 52.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Revisionszulassungsgründe des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) und der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 2 B 37.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 9 B 4.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 9 B 19.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) gestützte Beschwerde kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 8 B 10.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Die Beigeladene zu 19 hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Schriftsatz vom 10. Februar 2005 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92
BVerwG 9 BN 1.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nur in den Fällen angefochten werden können, die § 152 Abs. 1 VwGO anführt.
BVerwG 2 VR 1.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Für den auf § 80 Abs. 7 VwGO gestützten Antrag ist das Bundesverwaltungsgericht als Gericht der Hauptsache zuständig, da als Folge des Nichtabhilfebeschlusses des Verwaltungsgerichtshofs vom 12. März 2008 die Beschwerde des ...
BVerwG 2 B 57.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde richtet sich gegen das angefochtene Urteil des Oberverwaltungsgerichts, soweit es die Berufung des Klägers im Hauptantrag zurückgewiesen hat. Im Übrigen ist die angefochtene Entscheidung rechtskräftig.1 Die ausschließlich auf §
BVerwG 6 B 76.04
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf die Verfahrensrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Dies betrifft die geltend gemachte Verletzung des rechtlichen Gehörs (1.) ebenso wie die gerügte Verletzung der Aufklärungspflicht (2.).1 1.
BVerwG 9 B 15.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften; Vogelschutzgebiet; Erhaltungsziele; Standarddatenbogen; FFH-Verträglichkeitsprüfung; ...
