BVerwG 9 B 19.07 - Beschluss
am 06.09.2007 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde ist unbegründet. Die Beschwerdebegründung rechtfertigt nicht die Zulassung wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache …
BVerwG 9 B 6.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).2 a) Die Beschwerde sieht als grundsätz
BVerwG 1 B 8.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Klägers ist unzulässig. Sie legt die geltend gemachten Revisionszulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO) nicht in einer Weise dar, die den Anforderunge
BVerwG 5 B 102.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegen nicht vor.
BVerwG 5 B 119.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegen nicht vor.
BVerwG 5 B 121.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegen nicht vor.
BVerwG 5 B 56.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet.1 Die Revision ist nicht nach §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen der allein geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Die von der Beschwerde
BVerwG 8 B 63.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde des Klägers ist begründet. Die Revision ist zuzulassen. In einem Revisionsverfahren kann voraussichtlich die sinngemäß aufgeworfene Frage geklärt werden, ...
BVerwG 6 BN 1.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf die Verfahrensrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 2 B 57.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde richtet sich gegen das angefochtene Urteil des Oberverwaltungsgerichts, soweit es die Berufung des Klägers im Hauptantrag zurückgewiesen hat. Im Übrigen ist die angefochtene Entscheidung rechtskräftig.1 Die ausschließlich auf §
BVerwG 1 B 47.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die zulässige Beschwerde der Beklagten hat mit der von ihr erhobenen Verfahrensrüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 132 Abs. 2 Nr. 3, § 138 Nr. 3 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) Erfolg. Sie macht zu Recht geltend, dass das Berufungsgericht
BVerwG 20 F 42.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Klägerin ist unbegründet. Zu Recht hat der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs den Antrag der Klägerin abgelehnt und damit entschieden, dass dem Begehren der Klägerin auf Feststellung der Rechtswidrigkeit ...
BVerwG 4 BN 5.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen.
