BVerwG 9 A 6.08 - Beschluss
am 10.06.2008 von http://www.bverwg.deNachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender …
BVerwG 2 A 12.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
BVerwG 2 A 11.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
BVerwG 9 C 8.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 141, § 125 Abs. 1 VwGO einzustellen und zur Klarstellung auszuspr
BVerwG 9 VR 6.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen, nachdem die Beteiligten im Ortstermin vom 4. April 2008 es in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben.
BVerwG 9 A 23.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Klägerin und der Beklagte übereinstimmend den Rechtsstreit für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und gemäß ...
BVerwG 4 A 2005.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen ...
BVerwG 2 B 5.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Beklagten hat mit der Maßgabe Erfolg, dass der Rechtsstreit gemäß § 133 Abs. 6 VwGO, § 69 BDG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen ist. Die Voraussetzungen des § 132
BVerwG 5 B 178.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie die Darlegungsanforderungen im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. hierzu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26, m.w.N., stRspr) nicht erfüllt.
BVerwG 3 B 132.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat Erfolg. Dem Rechtsstreit kommt die von der Klägerin geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
BVerwG 1 C 1.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Das Revisionsverfahren, in dem über die ausländerrechtlichen Anordnungen des Bescheids vom 20. Juli 2004 zu befinden ist, wird im Hinblick auf das Verfahren BVerwG 5 C 32.07 gemäß § 94 VwGO ausgesetzt.
BVerwG 10 B 5.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen vor (§ 166 VwGO, §§ 114 ff., 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Die Beschwerde des Beteiligten ist zulässig und begründet.
BVerwG 10 B 94.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf Verfahrensmängel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde des beteiligten Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten hat keinen Erfolg.
