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BVerwG 8 KSt 7.07 - Beschluss

am 03.05.2007 von Bundesverwaltungsgericht

Der Widerspruch gegen den Gebührenbescheid vom 6. Februar 2007 ist als Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG zu werten. Gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG …

BVerwG 8 KSt 6.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Eingabe des Klägers ist als Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG zu werten. Gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG entscheidet das Gericht über die Erinnerung durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter.

BVerwG 4 KSt 1003.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Der Widerspruch des Klägers vom 11. Februar 2005 gegen die vorläufige Kostenrechnung vom 7. Februar 2005 ist als Erinnerung im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG zu werten und als solche zulässig, in der Sache aber erfolglos. Der Kostenansatz lä

BVerwG 4 KSt 1000.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 G KG zulässige Erinnerung bleibt erfolglos. Die Klägerin wendet sich dagegen, dass im Kostenansatz der Schlusskostenrechnung vom 21. Januar 2008 die Verfahrensgebühr nach dem Satz von 5,0 aus Nr. 5114 des ...

BVerwG 6 PB 14.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 NWPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. 21. Die Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1, §

BVerwG 6 PB 9.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 95 Abs. 2 BraPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. 21. Die Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92

BVerwG 9 VR 27.03 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / I. Die Antragsteller begehren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 11. September 2003 für den Bau der Ortsumgehungen Trebbin, Kliestow und Wiesenhagen im Zuge de

BVerwG 6 PB 2.05

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 NWPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg.1 1. Die Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG greift nic

BVerwG 6 PB 6.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 NWPersVG i.V.m. § 92a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg.

BVerwG 5 KSt 1.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Erinnerung betrifft die Vergütungsfestsetzung für das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht BVerwG 1 C 35.02 zum Staatsangehörigkeitsrecht. Darüber hat der Senat durch Beschluss zu entscheiden. Nach der Übergangsvorschrift au

BVerwG 6 PB 13.05

Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr.

BVerwG 6 PB 12.05

Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr.

BVerwG 6 PB 13.05

Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr.

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