BVerwG 8 KSt 7.07 - Beschluss
am 03.05.2007 von BundesverwaltungsgerichtDer Widerspruch gegen den Gebührenbescheid vom 6. Februar 2007 ist als Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG zu werten. Gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG …
BVerwG 8 KSt 6.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Eingabe des Klägers ist als Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG zu werten. Gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG entscheidet das Gericht über die Erinnerung durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter.
BVerwG 4 KSt 1003.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Der Widerspruch des Klägers vom 11. Februar 2005 gegen die vorläufige Kostenrechnung vom 7. Februar 2005 ist als Erinnerung im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG zu werten und als solche zulässig, in der Sache aber erfolglos. Der Kostenansatz lä
BVerwG 4 KSt 1000.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 G KG zulässige Erinnerung bleibt erfolglos. Die Klägerin wendet sich dagegen, dass im Kostenansatz der Schlusskostenrechnung vom 21. Januar 2008 die Verfahrensgebühr nach dem Satz von 5,0 aus Nr. 5114 des ...
BVerwG 6 PB 14.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 NWPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. 21. Die Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1, §
BVerwG 6 PB 9.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 95 Abs. 2 BraPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. 21. Die Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92
BVerwG 9 VR 27.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / I. Die Antragsteller begehren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 11. September 2003 für den Bau der Ortsumgehungen Trebbin, Kliestow und Wiesenhagen im Zuge de
BVerwG 6 PB 2.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 NWPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg.1 1. Die Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG greift nic
BVerwG 6 PB 6.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 NWPersVG i.V.m. § 92a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg.
BVerwG 5 KSt 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Erinnerung betrifft die Vergütungsfestsetzung für das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht BVerwG 1 C 35.02 zum Staatsangehörigkeitsrecht. Darüber hat der Senat durch Beschluss zu entscheiden. Nach der Übergangsvorschrift au
BVerwG 6 PB 13.05
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr.
BVerwG 6 PB 12.05
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr.
BVerwG 6 PB 13.05
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr.
