BVerwG 8 B 95.07 - Beschluss
am 07.04.2008 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde hat keinen …
BVerwG 6 B 64.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 5 B 89.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1, 3 VwGO gerichtete Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 8 B 62.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO liegen nicht vor.
BVerwG 5 B 79.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.
BVerwG 8 B 89.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 4 A 3001.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge hat keinen Erfolg. Zu Unrecht machen die Kläger geltend, der Senat habe im Urteil vom 24. Juli 2008 BVerwG 4 A 3001.07 ihren Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt.
EU: Übernahme von IAS 1
STEUERRECHT / Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 18. Dezember 2008 die Verordnung (EG) Nr. 1274/2008 der Kommission vom 17. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungs
Richterin als Justizministerin
Law on the Blog / Die ÖVP hast nunmehr - es wurde in den Medien zu Recht als Sensation kommentiert - Fr. Rat Bandion-Ortner nominiert. Sie ist Strafrichterin am LG Wien und wurde durch ihren Vorsitz im BAWAG-Prozess weltberühmt, zumindest in Österreich. Die Sache
Schadensersatz wegen fehlerhafter Baugenehmigung
Rechtslupe / Wird eine rechtswidrig erteilte Baugenehmigung später (etwa auf Betreiben eines Nachbarn) wieder aufgehoben, so steht dem verhinderten Bauherrn für seine zwischenzeitlichen Aufwendungen ein Schadensersatzanspruch zu. Mit dieser Begründung bejahte
Wer zahlt für die Wasserversorgung des Mieters?
Rechtslupe / Eine Zahlungspflicht des Grundstückseigentümers für die Kosten der Wasserversorgung und -entsorgung besteht jedenfalls dann nicht, wenn bereits ein Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Versorgungsunternehmen geschlossen wurde. Der Bunde
1 BvR 3396/08 vom 08.12.2008
BVerfG / Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung liegen nicht vor.
BVerwG 7 B 17.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beigeladenen sind Erben des Großunternehmers Jakob M., der jüdischer Herkunft war, von einer Reise in die Niederlande Ende 1931 nicht mehr ins Deutsche Reich zurückkehrte und 1938 durch Entscheidung des Reichsministers des Innern seiner deuts
