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BVerwG 8 B 81.04 - Beschluss

am 17.02.2005 von http://www.bverwg.de

Die allein damit begründete Beschwerde, dass die Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung sei (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), hat keinen Erfolg.1


Die Klägerin hält die Frage für klärungsbedürftig, ob für die Einhaltung der Anmeldefrist …

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