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BVerwG 8 B 52.05 - Beschluss

am 10.03.2006 von http://www.bverwg.de

11. Die Beschwerde der Klägerin zu 1 ist unzulässig. Das Oberverwaltungsgericht hat die Klageabweisung hinsichtlich der Klägerin zu 1 allein damit begründet, die Klage der Klägerin zu 1 sei unzulässig, weil es an …

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