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BVerwG 8 B 2.07 - Beschluss

am 03.08.2007 von http://www.bverwg.de

Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde der Beklagten ist begründet. Die Revision ist zuzulassen. In einem …

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Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs 2 Nr. 1 VwGO). In dem erstrebten Revisionsverfahren kann voraussichtlich die Frage geklärt werden, ...

BVerwG 3 B 79.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. In dem Revisionsverfahren kann voraussichtlich die Frage geklärt werden, ...

BVerwG 3 B 7.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs 2 Nr. 1 VwGO). In dem erstrebten Revisionsverfahren kann voraussichtlich die Frage geklärt werden, welche Anforderungen an die Begründung, ...

BVerwG 4 BN 52.07 - Beschluss

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BVerwG 9 B 38.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Die von ihr aufgeworfene Frage, ...

BVerwG 6 B 52.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 11. Die Beschwerden müssen ohne Erfolg bleiben. 2Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Berufungsentscheidung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht

BVerwG 8 B 47.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegt nicht vor. Entgegen der Auffassung der Beschwerde hat die von ihr gestellte Rechtsfrage keine grundsätzliche Bedeutung im bundesrechtlic

BVerwG 3 B 107.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg. Aus den Darlegungen des Klägers ergibt sich weder der gerügte Verfahrensfehler im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO noch die geltend gemachte grundsätzliche Bed

BVerwG 3 B 86.04 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die von der Klägerin in Anspruch genommenen Gründe für die Zulassung der Revision liegen nicht vor.1 1. Der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Klägerin wirft i

BVerwG 4 BN 1.05 - Beschluss

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