BVerwG 8 B 18.07 - Beschluss
am 17.10.2007 von http://www.bverwg.deDie allein auf die Behauptung gestützte Beschwerde, dass das angefochtene Urteil auf Verfahrensfehlern beruhe (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), …
BVerwG 4 BN 55.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die geltend gemachten Verfahrensmängel liegen nicht vor.
BVerwG 10 B 45.05
Bundesverwaltungsgericht / G r ü n d e : Die auf sämtliche Revisionszulassungsgründe (§ 132 Abs. 2 VwGO) gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 1. Die von der Beschwerde geltend gemachten Verfahrensmängel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) liegen nicht vor. a) Das Berufun
BVerwG 2 B 31.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die ausschließlich auf Verfahrensmängel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 10 BN 1.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und des Vorliegens von Verfahrensmängeln (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Die geltend gemachten Verfahrensmängel liegen nic
BVerwG 3 B 65.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO liegen nicht vor.
BVerwG 3 B 104.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 VwGO liegen nicht vor.
BVerwG 5 B 57.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde des Beklagten ist nicht begründet.1 Die Revision kann nicht nach §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen werden. Anders als der Beklagte meint
BVerwG 5 B 178.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie die Darlegungsanforderungen im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. hierzu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26, m.w.N., stRspr) nicht erfüllt.
BVerwG 6 PB 11.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage (§ 111 Abs. 3 HPersVG i.V.m. § 92 Abs. 1 und § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 2Im Hinblick auf § 81 Abs. 3 H
BVerwG 3 B 35.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Beklagten ist unbegründet.
BVerwG 9 B 58.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die zulässige Anhörungsrüge ist unbegründet. Der Senat hat den Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt (vgl. § 152a Abs. 1 Nr. 2 VwGO).
BVerwG 9 B 60.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, .
