BVerwG 8 B 13.08 - Beschluss
am 06.05.2008 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegt …
BVerwG 8 B 43.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegt nicht vor.
BVerwG 8 B 47.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegt nicht vor. Entgegen der Auffassung der Beschwerde hat die von ihr gestellte Rechtsfrage keine grundsätzliche Bedeutung im bundesrechtlic
BVerwG 3 B 46.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegt nicht vor. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. 2Die Klägerin sieht in erster Linie die Frage als grundsätzlich klä
BVerwG 3 B 92.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegt nicht vor. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Klägerin beigelegte grundsätzliche Bedeutung.1 Die Beschwerde sieht die Frage als
BVerwG 8 B 115.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der von der Klägerin allein geltend gemachte Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegt nicht vor.
BVerwG 8 B 36.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegt nicht vor.
BVerwG 5 B 56.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 4 B 48.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die fristgerecht erhobene Beschwerde ist zwar nicht innerhalb der zweimonatigen Frist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO begründet worden.
BVerwG 6 PB 5.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 95 Abs. 2 BraPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg.1 1. Die Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92
BVerwG 6 PB 8.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Dies gilt zunächst für die Grundsatzrüge.2 a) Diese ist allerdings entgegen der Auffassung des Beteiligten zulässig. § 87 Abs. 2 MVPersVG bestimmt, dass im pe
BVerwG 4 BN 10.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Vw GO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 5 B 73.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zugelassen werden.
