BVerwG 8 B 115.05 - Beschluss
am 08.05.2007 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde hat keinen Erfolg. Der von der Klägerin allein geltend gemachte Zulassungsgrund des § 132 Abs. …
BVerwG 8 B 36.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegt nicht vor.
BVerwG 8 B 19.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegt nicht vor.
BVerwG 8 B 23.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund der Verfahrensmängel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) liegt nicht vor.
BVerwG 8 B 3.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung liegt nicht vor (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
BVerwG 8 B 13.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegt nicht vor. Die von der Beschwerde aufgezeigte Frage, ...
BVerwG 3 B 46.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegt nicht vor. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. 2Die Klägerin sieht in erster Linie die Frage als grundsätzlich klä
BVerwG 9 B 42.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Soweit die Beschwerde mit ihrem Vorbringen, es sei bemerkenswert, dass das Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung die in der mündlichen Verhandlung von dem Beklagten überreichten Unterlagen .
BVerwG 9 B 41.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Soweit die Beschwerde mit ihrem Vorbringen, es sei bemerkenswert, dass das Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung die in der mündlichen Verhandlung von dem Beklagten überreichten Unterlagen .
BVerwG 2 B 2.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hat die auf die Verpflichtung der Beklagten gerichtete Klage, dem Kläger vom 1. Januar 2002 bis 31. Juli 2003 die Zulage nach Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B zu
BVerwG 6 BN 1.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Soweit das Beschwerdeverfahren die Antragstellerin zu 2 betrifft, ist es in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen, nachdem diese die Beschwerde zurückgenommen hat.
BVerwG 10 B 5.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen vor (§ 166 VwGO, §§ 114 ff., 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Die Beschwerde des Beteiligten ist zulässig und begründet.
BVerwG 5 B 137.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde der Klägerin ist nicht begründet.
