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BVerwG 8 B 107.07 - Beschluss

am 25.06.2008 von http://www.bverwg.de

Die auf die Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde hat keinen Erfolg. Es liegt keiner …

BVerwG 5 B 79.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.

BVerwG 8 B 62.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO liegen nicht vor.

BVerwG 5 B 86.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigemessene grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die von den Klägern aufgeworfenen

BVerwG 5 B 89.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1, 3 VwGO gerichtete Beschwerde hat keinen Erfolg.

BVerwG 7 BN 3.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

BVerwG 8 B 49.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Weder kommt der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), noch liegt ein Verfahrensfehler vor, auf dem das Urteil beruhen kann (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).

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