BVerwG 7 KSt 1.08 - Beschluss
am 15.04.2008 von http://www.bverwg.deDie Erinnerung des Klägers …
BVerwG 1 B 6.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Klägers ist mit der Rüge von Verfahrensmängeln (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) begründet. Die Beschwerde beanstandet zu Recht, dass das Berufungsgericht mit dem angefochtenen Beschluss die Asylklage des Klägers in vollem Umfang
BVerwG 5 B 6.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist begründet.
BVerwG 8 KSt 6.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Eingabe des Klägers ist als Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG zu werten. Gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG entscheidet das Gericht über die Erinnerung durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter.
BVerwG 1 B 155.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet.
BVerwG 1 B 30.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet.
BVerwG 5 B 157.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde des Klägers ist nicht begründet.
BVerwG 6 B 54.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2a) Sie ist allerdings nicht schon deshalb unzulässig, weil das Verfahren wegen fehlender Zulassung der Berufung nicht zulässigerweise in die Revisionsinstanz gelangen konnte (dazu Beschlüsse vom 22. April
BVerwG 5 B 5.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht /
BVerwG 10 B 58.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht /
BVerwG 5 B 100.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht /
BVerwG 9 B 19.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht /
BVerwG 10 B 11.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht /
