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BVerwG 7 C 35.07 - Beschluss

am 16.05.2007 von Bundesverwaltungsgericht

Die Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) des Beklagten richtet sich gegen das Urteil des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. …

BVerwG 5 C 3.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 2006 ist unbegründet und daher zurückzuweisen (§ 152a Abs. 4 Satz 2 VwGO).

BVerwG 10 B 3.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die nach § 152a VwGO zulässige Anhörungsrüge der Klägerin bleibt ohne Erfolg.

BVerwG 8 C 5.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beigeladenen rügen ohne Erfolg mit ihrer auf § 152a VwGO gestützten Anhörungsrüge vom 26. Januar 2007 zum einen, dass die Frage der individuellen Verfolgung ihres Rechtsvorgängers nach einer Zurückverweisung ...

BVerwG 6 B 69.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Die Anhörungsrüge (§ 152 a VwGO) des Klägers ist unzulässig, weil er sie entgegen § 152 a Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der angeblichen Verletzung des rechtlichen Gehörs erhoben hat. 2Der mit der Rüge

BVerwG 10 B 29.05

Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge bleibt ohne Erfolg.1 Der Kläger beanstandet mit der Anhörungsrüge, dass das Finanzamt Warendorf im bisherigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht beigeladen worden ist, und greift daneben die Begründung in dem Beschluss

BVerwG 8 PKH 5.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die gegen den Beschluss des Senats vom 25. Mai 2007 gerichtete Anhörungsrüge des Klägers ist unzulässig, ...

BVerwG 8 B 95.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat Erfolg. Das angefochtene Urteil beruht auf dem gerügten Verfahrensfehler der unzureichenden Sachaufklärung (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).

BVerwG 4 B 1.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf die § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.1 1. Die Verfahrensrügen sind unzulässig. Sie genügen nicht den sich aus § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ergebenden Begründungsanforderungen.2 a) Die Beschwerde rüg

BVerwG 7 C 26.03 - Urteil

Bundesverwaltungsgericht / I. Die Klage richtet sich gegen die Änderung eines zugelassenen Abschlussbetriebsplans, mit dem das Bergamt des Beklagten die Verfüllung des früheren Tontagebaus Fortuna der Beigeladenen mit Abfällen gestattete, um die Oberfläche wieder nutzba

BVerwG 8 B 25.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Weder liegt der geltend gemachte Verfahrensfehler im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO vor noch weist die Sache die ihr beigegebene grundsätzliche Bedeutung auf (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

BVerwG 5 B 84.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Nichtzulassungsbeschwerde ist begründet. Die Kläger rügen zu Recht als Verfahrensmangel, auf dem die Entscheidung beruhen kann (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), dass das Verwaltungsgericht im Sinne von § 138 Nr. 1 VwGO nicht ordnungsmäßig besetzt

BVerwG 10 B 91.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist mit der Rüge eines Verfahrensfehlers (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zulässig und begründet. Im Interesse der Verfahrensbeschleunigung verweist der Senat die Sache daher gemäß § 133 Abs. 6 VwGO an das Berufungsgericht zurück.

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