BVerwG 7 B 35.07 - Beschluss
am 12.12.2007 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im …
BVerwG 7 B 1.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
BVerwG 7 B 8.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
BVerwG 7 B 21.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
BVerwG 7 B 57.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
BVerwG 7 BN 3.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
BVerwG 4 B 42.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.
BVerwG 1 B 108.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beklagte hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Schriftsatz vom 20. Oktober 2006 zurückgenommen.
BVerwG 1 B 103.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beklagte hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Schriftsatz vom 19. April 2007 zurückgenommen.
BVerwG 7 KSt 1.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Erinnerung des Klägers ist begründet.
BVerwG 2 B 17.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, ob eine zum Ausgleich eines gegenseitigen Verzichts auf nachehelichen Unterhalt nach § 1585c BGB geschlos
BVerwG 5 B 109.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet.
BVerwG 8 B 32.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beigeladenen haben ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 5. Dezember 2006 mit Schriftsatz vom 20. August 2007 zurückgenommen.
