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BVerwG 6 PB 1.08 - Beschluss

am 06.05.2008 von http://www.bverwg.de

Mitbestimmung beim Erlass von …

Vorher bei http://www.bverwg.de (Bundesverwaltungsgericht)

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BVerwG 1 B 223.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht in einer den Erfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar.

BVerwG 1 B 236.06 - Beschluss

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BVerwG 10 B 30.07 - Beschluss

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