BVerwG 6 PB 1.07 - Beschluss
am 16.07.2007 von BundesverwaltungsgerichtWeiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Besetzungssperre des Haushaltsgesetzgebers mit Ausnahmeregelung; …
BVerwG 6 P 3.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes; Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers; Entscheidungsfreiheit der Ausbildungsdienststelle; Missbrauchskontrolle.
BVerwG 6 PB 16.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; befristetes Arbeitsverhältnis; Weiterbeschäftigung außerhalb der Ausbildungsdienststelle.
BVerwG 6 PB 14.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Weiterbeschäftigungsanspruch des Jugendvertreters; Wahl zum Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung kurz vor Ausbildungsende.
BVerwG 2 C 1.05 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des ehegattenbezogenen Anteils am Familienzuschlag.
BVerwG 2 C 128.07 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Lehrer, Teilzeitbeschäftigung, mittelbare Diskriminierung, Mehrarbeit, Mehrarbeitsvergütung, Vollzeitbeschäftigung
Weiterbeschäftigung: Ausnahme statt Regel
JuracityBlog / Im Kündigungsschutzprozeß sollte die Weiterbeschäftigung eigentlich die Regel sein, denn schliesslich heißt das Gesetz Kündigungsschutzgesetz. Trotzdem ist die Abfindung bei einer Kündigungsschutzklage die Regel und die
BVerwG 5 B 191.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde rügt zu Recht, dass der angefochtene Beschluss von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2000 BVerwG 5 C 14.99 (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93) abweicht (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Wegfall eines Auftrags
Rechtblog / Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsanfall und damit der Beschäftigungsbedarf dauerhaft so zurückgegangen ist, dass zukünftig das Bedürfnis für eine Weiter
BVerwG 7 B 23.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Senat entscheidet über das Ablehnungsgesuch, ohne dienstliche Äußerungen der abgelehnten Richter gemäß § 54 Abs. 1 VwGO, § 44 Abs. 3 ZPO einzuholen, denn der Sachverhalt ist geklärt (vgl. Beschluss vom 8. März 2006 BVerwG 3 B 182.05 juri
BVerwG 5 KSt 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Erinnerung betrifft die Vergütungsfestsetzung für das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht BVerwG 1 C 35.02 zum Staatsangehörigkeitsrecht. Darüber hat der Senat durch Beschluss zu entscheiden. Nach der Übergangsvorschrift au
BAG: Weiterbeschäftigung muss nicht ausdrücklich widersprochen werden
JuracityBlog / Grundsätzlich wandelt sich nach § 15 V TzBfG ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes um, wenn der Arbeitnehmer weiterhin und widerspruchslos beschäftigt wird. Nach einer neuen BAG - Entscheidung (Az.: 7 AZR 501/06) muss
BVerwG 5 B 92.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Der als außerordentliche Beschwerde bezeichnete Rechtsbehelf gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, durch den unter Bezugnahme auf die Gründe eines Beschlusses vom 17. August 2005 Ablehnungsgesuche des Beschwerdeführers als unbeacht
BVerwG 5 B 178.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie die Darlegungsanforderungen im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. hierzu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26, m.w.N., stRspr) nicht erfüllt.
BVerwG 9 KSt 5.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Kostenfestsetzung; Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts; Reisekosten zur Wahrnehmung gerichtlicher Termine; auswärtiger Anwalt; Grundsatz der Kostenminimierung; naturschutzrechtliche Verbandsklage beim BVerwG; ...
Übernahme eines Auszubildendenvertreters nach § 78a BetrVG
Recht und Alltag / Nach § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG gilt zwischen einem Auszubildenden, der Mitglied des Betriebsrats oder eines der anderen dort genannten Betriebsverfassungsorgane ist, und dem Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsve
Weiterbeschäftigung
JuracityBlog / das wünschen sich nicht alle, aber viele Arbeitnehmer nach einer Kündigung. Jedenfalls mehr als die Zahl derer, die eine Weiterbeschäftigung tatsächlich erreichen. Die meisten scheiden - mit oder ohne Kündigungsschutzklage -
