BVerwG 6 C 30.07 - Beschluss
am 18.06.2008 von http://www.bverwg.deNachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 …
BVerwG 5 C 22.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
BVerwG 4 A 2005.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen ...
BVerwG 4 A 2004.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen ...
BVerwG 4 A 2003.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen ...
BVerwG 9 A 28.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist es entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
BVerwG 2 A 12.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
BVerwG 1 B 118.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und des Verfahrensmangels nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar.
BVerwG 1 B 12.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und des Verfahrensmangels nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar.
BVerwG 2 B 12.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, was unter dem in § 48 Abs. 3 Satz 1 Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verwendeten Rechtsbeg
BVerwG 10 B 123.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist unzulässig. Sie legt den geltend gemachten Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht in einer Weise dar, die den gesetzlichen Anforderungen des § 133 Abs
BVerwG 4 B 113.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Kläger beimessen.1 1. Die Frage, ob über einen Rechtsstreit um das Außer-Kraft-Treten eines fernstraße
BVerwG 6 PB 9.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 95 Abs. 2 BraPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. 21. Die Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92
