BVerwG 6 C 13.05 - Beschluss
am 04.12.2007 von http://www.bverwg.deStreitigkeit nach dem Postgesetz; Urteil des Verwaltungsgerichts; Ausschluss der Berufung; Zulassung der Revision; …
BVerwG 5 B 71.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin über die Nichtzulassung der Revision ...
BVerwG 5 B 96.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Die allein auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (grundsätzliche Bedeutung) gestützte Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts zielt auf eine Revisionszulassung insowe
BVerwG 9 B 59.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Der Beschwerdevortrag rechtfertigt eine Zulassung der Revision nicht. Die Voraussetzungen einer Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen entscheidungserheblicher Abweichung ...
BVerwG 6 B 14.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Klägerin strebt die Zulassung der Revision insoweit an, als das Oberverwaltungsgericht ihre Berufung gegen das die Klage abweisende Urteil ...
BVerwG 5 B 81.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde der Kläger ist nicht begründet.1 1. Die Revision kann nicht nach §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen Divergenz zugelassen werden.2 1.1 Die Kläger haben nicht, wie es danach erforderlich ist
BVerwG 5 B 97.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet. Die Revision kann nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen Divergenz zugelassen werden.
BVerwG 4 BN 30.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. April 2007 wird zurückgewiesen.
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Vertretbar Weblawg / Die Revision in Zivilsachen, die nach § 133 GVG grundsätzlich vom BGH zu entscheiden ist, findet seit dem 01.01.2002 unabhängig vom Wert der Beschwer nur dann statt, wenn das Berufungsgericht die Revision im Urteil ausdrücklich zugelassen hat od
BVerwG 5 B 208.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts hat keinen Erfolg.
BVerwG 1 B 9.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache kann dem Beschwerdevorbringen nicht entnommen werden. 2Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Recht
BVerwG 2 B 104.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet. Die Voraussetzungen für die mit ihr begehrte Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind nicht gegeben. Die Beschwerde wirft keine Frage auf, die der E
BVerwG 4 BN 24.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
