BVerwG 6 BN 1.07 - Beschluss
am 25.05.2007 von http://www.bverwg.deSoweit das Beschwerdeverfahren die Antragstellerin zu 2 betrifft, ist es in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 …
BVerwG 8 B 10.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Die Beigeladene zu 19 hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Schriftsatz vom 10. Februar 2005 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92
BVerwG 2 A 12.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
BVerwG 2 A 11.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
BVerwG 9 A 6.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen.
BVerwG 9 A 21.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Kläger haben ihre Klage mit Schriftsatz vom 16. April 2007 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
BVerwG 9 VR 6.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen, nachdem die Beteiligten im Ortstermin vom 4. April 2008 es in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben.
BVerwG 1 B 50.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und auf den Verfahrensmangel der unzureichenden Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1, § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde ist unzulässig. Sie legt die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht in ei
BVerwG 4 B 18.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2I. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132
BVerwG 10 B 9.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 9 B 3.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf alle Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 4 BN 27.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf alle Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 10 B 10.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
