BVerwG 6 B 84.06 - Beschluss
am 03.08.2007 von BundesverwaltungsgerichtDie Beschwerde ist zulässig. Insbesondere ist die Klage weiterhin anhängig, weil ungeachtet der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache …
BVerwG 6 C 28.06 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Berufsausbildung; Meisterprüfung; Vorbereitungskurs; Erledigung in der Hauptsache; einseitige Erledigungserklärung durch den Kläger.
BVerwG 1 B 155.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet.
BVerwG 1 B 30.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet.
BVerwG 9 B 60.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, .
BVerwG 1 B 237.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. 2Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Der Fall kann dem Senat Gelegenheit zur rechtsgrundsätzlichen Klärung der
BVerwG 9 B 38.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützten Beschwerden haben keinen Erfolg.1 1. Die Beschwerde des Klägers zu 6 ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie dem Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht g
BVerwG 8 PKH 5.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die gegen den Beschluss des Senats vom 25. Mai 2007 gerichtete Anhörungsrüge des Klägers ist unzulässig, ...
BVerwG 8 B 78.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge ist zwar zulässig.
BVerwG 8 B 80.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers hat Erfolg, soweit das Verwaltungsgericht dessen höchst hilfsweise gestellten Antrag, die Beklagte zu verpflichten, das Entschädigungsrecht des Klägers dem Grunde nach gemäß NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz festzust
BVerwG 6 B 69.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Anhörungsrüge (§ 152 a VwGO) des Klägers ist unzulässig, weil er sie entgegen § 152 a Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der angeblichen Verletzung des rechtlichen Gehörs erhoben hat. 2Der mit der Rüge
