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BVerwG 6 B 70.05 - Beschluss

am 15.03.2006 von http://www.bverwg.de

1Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) noch wegen eines Verfahrensmangels (2.) zuzulassen.

21. Die Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher …

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