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BVerwG 6 B 54.05 - Beschluss

am 12.01.2006 von http://www.bverwg.de

11. Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

2a) Sie ist allerdings nicht schon deshalb unzulässig, weil das Verfahren wegen fehlender Zulassung der Berufung nicht zulässigerweise in die Revisionsinstanz gelangen konnte (dazu Beschlüsse vom 22. April 1999 …

Vorher bei http://www.bverwg.de (Bundesverwaltungsgericht)

» BVerwG 6 P 12.04 - Beschluss

» BVerwG 2 C 28.04 - Urteil

» BVerwG 5 C 28.03 - Urteil

» BVerwG 6 P 9.05 - Beschluss

» BVerwG 4 B 56.05 - Beschluss


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