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BVerwG 6 B 51.05 - Beschluss

am 13.03.2006 von http://www.bverwg.de

11. Dem Antrag, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, kann nicht entsprochen werden. Die Voraussetzungen des § 94 VwGO liegen nicht vor. Die Entscheidung des Senats kann nicht davon abhängen, ob …

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