BVerwG 6 B 48.08 - Beschluss
am 20.10.2008 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung …
BVerwG 6 B 33.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Berufungsentscheidung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, ...
BVerwG 6 B 7.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Berufungsentscheidung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, ...
BVerwG 6 B 15.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Berufungsentscheidung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, ...
BVerwG 6 B 23.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Berufungsentscheidung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts,...
BVerwG 6 B 49.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Berufungsentscheidung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, ...
BVerwG 6 B 30.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat ...
BVerwG 3 B 9.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegt nicht vor.
BVerwG 2 B 106.04
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.1 In dem Berufungsurteil hat das Oberverwaltungsgericht einen Anspruch des Klägers auf Gewährung der Zulag
BVerwG 10 B 85.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist mit der Rüge eines Verfahrensverstoßes (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) begründet. Im Ergebnis zu Recht beanstandet sie der Sache nach, ...
BVerwG 4 B 7.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass die Berufungsentscheidung auf einem Verfahrensfehler beruht.1 Das Berufungsgericht hat die Berufung mit der Begründung v
BVerwG 2 B 28.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, mit der Zulassungsgründe aller drei in § 132 Abs. 2 VwGO genannten Kategorien geltend gemacht werden, ist unbegründet. Der Rechtsstreit wirft weder rechtsgrundsätzliche Fragen auf, noch ist das Berufungsgericht von einer höchstr
BVerwG 6 BN 5.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg.1 1. Sie richtet sich nach §§ 132, 133 VwGO. Die Vorschriften über die Revision nach der Verwaltungsgerichtsordnung sind hier anwendbar.2 Über das Begehren des Antragstelle
