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BVerwG 6 B 48.05 - Beschluss

am 13.01.2006 von http://www.bverwg.de

1Die Beschwerde ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg.

2Zwar ist die Revision weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch wegen Abweichung von einer …

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