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BVerwG 6 B 42.07 - Beschluss

am 19.11.2007 von http://www.bverwg.de

Fahrlehrer; inaktiver Fahrlehrer; Fahrlehrererlaubnis; …

FAHRLEHRER MIT SCHWIPS

LawBlog / Ein Fahrlehrer darf alkoholisiert sein, so lange er dem Fahrschüler nur mündliche Anweisungen erteilt. Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Der Fahrlehrer hatte während der Fahrstunde 1,49 Promille Alkohol im Blut. Einzelheiten bei

Fahrlehrer mit Alkohol im Blut

DPMS INFO / Recht und Alltag informiert über den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 19.12.2005 - AZ: 3 Ss 588/05. Angeklagt war ein Fahrlehrer wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, weil dem Fahrlehrer nachgewiesen werden konnte, dass er während einer

Fahrlehrer ausgebremst

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Motorrad berichtet, dass nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ( 9 U 41/03 ) ein Fahrlehrer, der seinem Fahrschüler Aufgaben stellt, die diesen überfordern, hälftig für die Unfallfolgen mithaftet. Eine 26-Jährige übte bei 50 km/h Notb

Belästigung im Fahrschulunterricht

Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Fahrlehrer, der seine Schülerinnen mehrfach sexuell belästigt hat, muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt seinen Fahrschulbetrieb einstellen und darf keinen Unterricht mehr erteilen. Im entschiedenen Fall betreibt de

Besoffener Fahrlehrer

Blog der Verkehrsunfallabwicklung / Was für ein dickes Ding! Mit unglaublichen 1,8 Promille hat die Polizei am Dienstag einen Fahrlehrer (47) aus dem Verkehr gezogen. Zuvor hatte seine Fahrschülerin (17) einen Unfall gebaut – der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz war

Verkehrsrecht: Fahrlehrer darf alkoholisiert sein

Recht und Alltag / Ein alkoholisierter Fahrlehrer, der sich während einer Fahrschulfahrt auf die Bestimmung des Fahrtweges und eine mündliche Korrektur der Fahrweise beschränkt, führt das Fahrzeug nicht im Sinne des § 316 Abs. 1 StGB. Er begeht auch keine Ordnun

BVerwG 4 KSt 1002.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Der Senat hat mit Entscheidung vom 16. November 2006 über die Erinnerung der Antragsteller gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 2006 entschieden.

BVerwG 2 B 52.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Keiner der Zulassungsgründe ist verwirklicht.

BVerwG 5 B 83.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet. Die Revision kann nicht wegen Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zugelassen werden.

BVerwG 2 B 70.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der Divergenz und der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet.

BVerwG 1 B 203.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, mit der die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sowie die Abweichung des Berufungsurteils von der Rechtsprechung ...

BVerwG 1 B 226.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht in einer den Erfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar.

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