BVerwG 6 B 42.07 - Beschluss
am 19.11.2007 von http://www.bverwg.deFahrlehrer; inaktiver Fahrlehrer; Fahrlehrererlaubnis; …
FAHRLEHRER MIT SCHWIPS
LawBlog / Ein Fahrlehrer darf alkoholisiert sein, so lange er dem Fahrschüler nur mündliche Anweisungen erteilt. Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Der Fahrlehrer hatte während der Fahrstunde 1,49 Promille Alkohol im Blut. Einzelheiten bei
Fahrlehrer mit Alkohol im Blut
DPMS INFO / Recht und Alltag informiert über den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 19.12.2005 - AZ: 3 Ss 588/05. Angeklagt war ein Fahrlehrer wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, weil dem Fahrlehrer nachgewiesen werden konnte, dass er während einer
Fahrlehrer ausgebremst
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Motorrad berichtet, dass nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ( 9 U 41/03 ) ein Fahrlehrer, der seinem Fahrschüler Aufgaben stellt, die diesen überfordern, hälftig für die Unfallfolgen mithaftet. Eine 26-Jährige übte bei 50 km/h Notb
Belästigung im Fahrschulunterricht
Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Fahrlehrer, der seine Schülerinnen mehrfach sexuell belästigt hat, muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt seinen Fahrschulbetrieb einstellen und darf keinen Unterricht mehr erteilen. Im entschiedenen Fall betreibt de
Besoffener Fahrlehrer
Blog der Verkehrsunfallabwicklung / Was für ein dickes Ding! Mit unglaublichen 1,8 Promille hat die Polizei am Dienstag einen Fahrlehrer (47) aus dem Verkehr gezogen. Zuvor hatte seine Fahrschülerin (17) einen Unfall gebaut – der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz war
Verkehrsrecht: Fahrlehrer darf alkoholisiert sein
Recht und Alltag / Ein alkoholisierter Fahrlehrer, der sich während einer Fahrschulfahrt auf die Bestimmung des Fahrtweges und eine mündliche Korrektur der Fahrweise beschränkt, führt das Fahrzeug nicht im Sinne des § 316 Abs. 1 StGB. Er begeht auch keine Ordnun
BVerwG 4 KSt 1002.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Senat hat mit Entscheidung vom 16. November 2006 über die Erinnerung der Antragsteller gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 2006 entschieden.
BVerwG 2 B 52.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Keiner der Zulassungsgründe ist verwirklicht.
BVerwG 5 B 83.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet. Die Revision kann nicht wegen Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zugelassen werden.
BVerwG 2 B 70.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der Divergenz und der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 1 B 203.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, mit der die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sowie die Abweichung des Berufungsurteils von der Rechtsprechung ...
BVerwG 1 B 226.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht in einer den Erfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar.
