BVerwG 6 B 37.05
am 26.10.2005 von http://www.bverwg.de
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) noch wegen Divergenz (2.) oder wegen Unrichtigkeit des angefochtenen Urteils (3.) zuzulassen.1
1. …
BVerwG 6 B 70.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) noch wegen eines Verfahrensmangels (2.) zuzulassen. 21. Die Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
BVerwG 6 B 24.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzula…
BVerwG 6 PB 6.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzula…
BVerwG 6 B 45.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 21. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Grundsät…
BVerwG 6 B 22.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (a) und der Divergenz (b) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 2a) Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1…
BVerwG 6 B 6.05
Bundesverwaltungsgericht / Die nach § 137 Abs. 3 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl I S. 1190) TKG 2004 i.V.m. §§ 135 und 132 Abs. 2 VwGO zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rec…
BVerwG 3 B 8.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs 2 Nr. 1 VwGO). In dem erstrebten Revisionsverfahren kann voraussichtlich die Frage geklärt werden, ...…
BVerwG 3 B 79.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. In dem Revisionsverfahren kann voraussichtlich die Frage geklärt werden, ...…
BVerwG 1 B 279.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die ausschließlich auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde des Beigeladenen ist unbegründet. 2Die Beklagte hatte durch Bescheid vom November 1999 zugunsten des in Baku geborenen Beige…
BVerwG 2 B 34.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigelegte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwor…
BVerwG 1 B 9.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie bezeichnet die von ihr geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und des Verstoßes gegen Verfahrensrecht (§ 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 VwGO) nicht in der nach § 133 Abs. 3 S…
BVerwG 5 B 7.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Es kann dahinstehen, ob die Beklagte diesen Zulassungsgrund in einer den Anforderungen ...…
