BVerwG 6 B 29.08 - Beschluss
am 02.09.2008 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe des Verfahrensmangels (1.) und der grundsätzlichen Bedeutung der …
BVerwG 6 B 25.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (1.) und des Verfahrensmangels (2.) stützt, hat keinen Erfolg.
BVerwG 6 B 24.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (1.), der Divergenz (2.) und des Verfahrensmangels (3.) stützt, hat keinen Erfolg.
BVerwG 6 B 25.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe des Verfahrensmangels, der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz stützt, hat keinen Erfolg.
BVerwG 6 B 47.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und des Verfahrensmangels gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 6 BN 3.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (1.) und der Divergenz (2.) stützt, hat keinen Erfolg. 21. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Grundsätzliche Bedeut
BVerwG 6 B 106.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (1.) und der Divergenz (2.) stützt, hat keinen Erfolg. 21. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Grundsätzliche Bedeut
BVerwG 3 B 37.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 6 B 4.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 3 B 5.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 6 B 16.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 6 B 17.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 6 B 33.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
