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BVerwG 6 B 24.05

am 26.10.2005 von Bundesverwaltungsgericht

Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.1

1. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 …

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