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BVerwG 6 B 106.06 - Beschluss

am 01.03.2007 von Bundesverwaltungsgericht

1Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (1.) und der Divergenz (2.) stützt, hat keinen Erfolg.


21. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. …

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