BVerwG 6 B 10.07 - Beschluss
am 04.06.2007 von http://www.bverwg.deBeschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; unterschwelliges Vergabeverfahren; Rechtsweg; öffentlich-rechtliche …
BVerwG 3 B 105.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ...
BVerwG 3 B 106.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ...
BVerwG 3 B 107.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ...
BVerwG 1 VR 3.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, da die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 ZPO). 2Die Beschwerde ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerich
BVerwG 2 B 69.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Vorbringen der Beschwerde rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.1 Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigelegte grundsätzliche Bedeutung. Zur Klärung
BVerwG 4 BN 37.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 1. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. a) Die Beschwerde möchte in dem erstrebten Revision
Magnus Gäfgen - seine Verteidiger
blat.antville: Simons Blawg / Michael o. Heuchemer in den Fußstapfen der Pressearbeit von Hans Ulrich Endres - mit einer wohl unfreiwillig doppeldeutigen Wortschöpfung für das Verbrechen an Jakob von Metzler: grausames Versagen des Mörders. Zur Beschwerde zu
BPat: EDV-Labor nicht unterscheidungskräftig
MarkenBlog / Das Bundespatentgericht hat die Beschwerde gegen die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes zur Markenanmeldung EDV-Labor (Anmeldenummer: 301 39 999) unter dem Aktenzeichen 25 W (pat) 69/04 zurückgewiesen. Das DPMA hatte der Marke für
BVerwG 2 B 21.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Revisionszulassungsgründe (§ 132 Abs. 2 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet.1 1. Ohne Erfolg rügt die Beklagte als verfahrensfehlerhaft (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), das Berufungsgericht habe es unter Verletzung seiner
BVerwG 3 B 101.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegen nicht vor.1 Mit Wirkung gegenüber dem Kläger
BVerwG 8 B 41.04
Bundesverwaltungsgericht / G r ü n d e : Die allein auf eine vermeintliche Grundsätzlichkeit der Sache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Sie wendet sich im Wesentlichen gegen die inhaltliche Richtigkeit der Auslegung irrevisiblen Landesrech
BVerwG 9 B 45.04
Bundesverwaltungsgericht / Die auf alle Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.1 1. Die Divergenzrüge der Beigeladenen, mit der sie geltend macht, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs weiche, soweit es um die Anordnung eines Entsch
