BVerwG 5 C 3.07 - Beschluss
am 30.08.2007 von http://www.bverwg.deDie Anhörungsrüge gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 2006 ist unbegründet und daher zurückzuweisen …
BVerwG 8 C 9.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Antrag der Klägerin, das Verfahren fortzuführen (§ 152a Abs. 5 Satz 1 VwGO), wird abgelehnt. Die Anhörungsrüge ist unbegründet.
BVerwG 9 B 58.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die zulässige Anhörungsrüge ist unbegründet. Der Senat hat den Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt (vgl. § 152a Abs. 1 Nr. 2 VwGO).
BVerwG 7 C 35.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) des Beklagten richtet sich gegen das Urteil des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2006 - BVerwG 3 C 30.05 -.
BVerwG 2 B 101.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge ist unbegründet und deshalb zurückzuweisen.
BVerwG 10 B 3.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die nach § 152a VwGO zulässige Anhörungsrüge der Klägerin bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 8 C 5.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beigeladenen rügen ohne Erfolg mit ihrer auf § 152a VwGO gestützten Anhörungsrüge vom 26. Januar 2007 zum einen, dass die Frage der individuellen Verfolgung ihres Rechtsvorgängers nach einer Zurückverweisung ...
BVerwG 10 B 102.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, mit der die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sowie Verfahrensmängel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) geltend gemacht werden, bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 10 B 149.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, mit der ein Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) sowie die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) geltend gemacht werden, bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 8 B 101.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Klägerin ist begründet. Die Revision gegen das angefochtene Urteil war nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen. Die Beschwerdebegründung der Klägerin ist dahin auszulegen, dass sie sinngemäß eine Klärung der Frage anstrebt,
BVerwG 2 B 10.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, mit der die Zulassungsgründe der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, und der Abweichung von der Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts, § 127 Nr. 1 BRRG, geltend gemacht werden, ist unbegründet.
BVerwG 2 B 121.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist begründet. Es bedarf grundsätzlicher Klärung in einem Revisionsverfahren,...
BVerwG 8 B 12.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die zulässige Beschwerde der Kläger ist begründet. Es liegt ein geltend gemachter Verfahrensmangel vor, auf dem die Entscheidung beruhen kann (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
