BVerwG 5 B 97.06 - Beschluss
am 10.03.2008 von http://www.bverwg.deDie auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet. Die Revision kann nicht nach § 132 Abs. …
BVerwG 5 B 113.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet. Die Revision kann nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen Divergenz zugelassen werden.
BVerwG 5 B 83.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet. Die Revision kann nicht wegen Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zugelassen werden.
BVerwG 5 B 81.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde der Kläger ist nicht begründet.1 1. Die Revision kann nicht nach §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen Divergenz zugelassen werden.2 1.1 Die Kläger haben nicht, wie es danach erforderlich ist
BVerwG 5 B 206.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet. Die Revision kann nicht nach §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden.
BVerwG 5 B 57.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde des Beklagten ist nicht begründet.1 Die Revision kann nicht nach §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen werden. Anders als der Beklagte meint
BVerwG 5 B 48.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde des Klägers ist nicht begründet. 21. Die Revision kann nicht nach den §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden. 31.1 Eine grundsätzliche Bedeutung i
BVerwG 2 B 83.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, gestützte Beschwerde ist unbegründet.1 Die Frage,2 ob der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht bei Versetzungsbegehren gegenüber seinen B
BVerwG 9 B 25.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie erfüllt nicht die Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines Zulassungsgrundes im Sinne von § 132 Abs. 2 VwGO (i.V.m. § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG) stellt...
BVerwG 2 B 5.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Beklagten hat mit der Maßgabe Erfolg, dass der Rechtsstreit gemäß § 133 Abs. 6 VwGO, § 69 BDG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen ist. Die Voraussetzungen des § 132
BVerwG 9 B 75.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache liegt nicht vor (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die von der Beschwerde als klärungsbedürftig bezeichneten Fragen,...
BVerwG 8 B 13.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegt nicht vor. Die von der Beschwerde aufgezeigte Frage, ...
BVerwG 4 BN 46.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos.1 1. Die Sache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), die ihr die Beschwerde beimisst.2 Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage,3 ob dem
